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Terms & Conditions

Stand: Juni 2002
1. Allgemeines
1.1
Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Verkäufe, Lieferungen und Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht rechtsbindend, wenn ihnen unsererseits nicht ausdrücklich widersprochen wird. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde in seinen Einkaufsbedingungen das Wirksamwerden abweichender Bedingungen ausschließt. Die Ausführung der Bestellung gilt darüber hinaus als Anerkennung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen, kann also von Seiten des Kunden in keinem Fall als stillschweigende Anerkennung seiner Einkaufsbedingungen verstanden werden.
1.2
Nebenabreden oder Zusicherungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind erst dann gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind.
1.3
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
2. Beratung, Angebot und Vertragsabschluss
2.1
Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Erzeugnisse sind jedoch unverbindlich und befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

2.2
Von uns gemachte Angebote sind grundsätzlich freibleibend, es sei denn, sie werden ausdrücklich als Festangebote ausgewiesen. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Abweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zu Preisermäßigungen.
2.3
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
2.4 Wir behalten uns vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Ansprüche irgendwelcher Art an uns gestellt werden können, wenn die Zahlungsfähigkeit des Kunden unsicher erscheint und die aus diesem Grund von uns verlangte Vorkasse abgelehnt wird.
2.5
Der Mindestauftragswert beträgt 125,00 €.
2.6
Für Stornierungen bestätigter Aufträge berechnen wir 25,00 €.
3. Lieferungen
3.1
Lieferfristen beginnen nach endgültiger Klärung erteilter Aufträge, also nach Eingang aller für die Auftragsabwicklung erforderlichen Unterlagen (Muster, Zeichnungen, technische Daten etc.)
3.2 Die vereinbarten Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, setzen die Einhaltung der Vertragspflicht seitens der Vormaterialwerke voraus, übernehmen jedoch keine Gewähr für die Einhaltung der Lieferfristen. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns eventuell gesetzten Nachfrist, sind ausgeschlossen.
3.3
Teillieferungen sind zulässig.
3.4
Der Lieferant behält sich vor, die Lieferung bis zu 10% über oder unter den bestellten Mengen vorzunehmen.
3.5
Bei unvorhersehbarer höherer Gewalt oder sonstigen außergewöhnlichen, von uns nicht zu vertretenden Ereignissen, welche die Lieferung unmöglich machen oder wesentlich erschweren, können wir für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Wiederanlaufzeit die Lieferung einschränken oder einstellen oder vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Kunden deswegen Schadensersatzansprüche zustehen.
4. Verpackung, Versand und Gefahrenübergang
4.1
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Wahl von Verpackung, Versandart und Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung nach unserem besten Ermessen.
4.2
Verpackung wird anteilig und gesondert berechnet und nicht zurückgenommen, Kisten und Verschläge, soweit es ihr Wert rechtfertigt, werden bei fracht- und kostenfreier Rücksendung in einwandfreiem und wiederverwertbarem Zustand zu 2/3 des berechneten Wertes rückvergütet.
4.3
Die Gefahr geht - auch bei frachtfreier Lieferung - mit dem Verlassen unseres Werkes auf den Kunden über. Auf schriftlichen Wunsch des Kunden wird die Ware gegen Schäden versichert.
5. Preise und Zahlung
5.1
Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich ab unserem Werk ausschließlich Fracht- und Verpackungskosten zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
5.2
Zahlung hat, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum wird 2% Skonto gewährt, und zwar auf den in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesenen skontierfähigen Betrag. Eine Skontogewährung setzt voraus, dass alle früher fälligen Rechnungen beglichen worden sind.
5.3
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Ferner sind wir berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, darüber hinaus die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen und noch nicht bezahlte Ware zurückzuholen. Die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde.
5.4
Zahlungen erfolgen ausschließlich auf unsere Konten oder durch Einsendung von Schecks.
5.5
Befindet sich der Kunde in Verzug, so zahlt er als Verzugsschaden den jeweils für Verpflichtungen üblichen Bankzinssatz, soweit nicht durch uns ein höherer Schaden nachgewiesen wird.
5.6
Nur Ansprüche, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, können mit Forderungen aufgerechnet werden. Im übrigen ist eine Aufrechnung ausgeschlossen.
5.7
Der Kunde kann, sofern er Kaufmann oder Gewerbetreibender ist, ein Zurückbehaltungsrecht sowie die Einrede des nicht- oder des mangelhaft erfüllten Vertrages nicht geltend machen. Ein Kunde, der nicht Kaufmann ist, kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1
Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
6.2
Der Kunde darf die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes verarbeiten und veräußern. Er ist jedoch nicht befugt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
6.3
Der Eigentumsvorbehalt bleibt uneingeschränkt wirksam, wenn die Ware bei Verarbeitung mit anderen, nicht aus unseren Lieferungen stammenden Waren verbunden oder vermischt wird. Er erstreckt sich dann anteilsmäßig auf das durch die Verarbeitung oder Vermischung neu entstandene Produkt.
6.4
Im Falle der Weiterveräußerung ist der Kunde verpflichtet unser Eigentum vorzubehalten. Er tritt seine Ansprüche aus einem etwaigen Veräußerungsvertrag bis zum Ausgleich aller Forderungen, die uns gegen ihn zustehen, ab. Der Kunde ist zur Einziehung der in diesem Absatz genannten Forderungen trotz der vereinbarten Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsermächtigung bleibt davon unberührt. Wir werden unsere Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Kunde hat uns auf unser Verlangen alle Auskünfte für eine Geltendmachung der Rechte zu erteilen sowie die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
6.5
Pfändungen, Beschlagnahme sowie sonstige Zugriffe Dritter sind uns durch den Kunden unverzüglich mitzuteilen. Er ist weiter verpflichtet, unsere Ansprüche Dritten gegenüber zu offenbaren und uns bei der Wahrnehmung unserer Rechte in jeder Weise zu unterstützen.
7. Mängelhaftung / Gewährleistung
7.1
Hat die gelieferte Ware einen von uns zu vertretenden Mangel, leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware oder entsprechende Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen uns, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.
7.2 Beanstandungen der Qualität oder Menge der Ware müssen uns unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die Meldefrist für Mängelrügen beträgt bei Mängeln 8 Tage nach Warenerhalt. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
7.3
Die Beseitigung der Mängel kann so lange verweigert werden, bis der Kunde seine fälligen vertraglichen Verpflichtungen aus anderen Aufträgen sowie den Teil seiner Verpflichtungen aus dem laufenden Auftrag erfüllt hat, der dem Wert des Liefergegenstandes entspricht.
7.4
Reklamationen werden grundsätzlich nicht anerkannt, wenn ohne unser Einverständnis an der gelieferten Ware Änderungen vorgenommen wurden oder wenn ein Mangel auf unsachgemäße Lagerung oder Handhabung zurückzuführen ist.
7.5
Alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung verjähren sechs Monate nach Lieferung.
8. Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten
8.1
Tritt die Unmöglichkeit oder die Verzögerung unserer Leistung während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Kunden ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
8.2
Schadenersatz wegen Verzuges, zu vertretender Unmöglichkeit oder jeder sonstigen Vertragsverletzung kann uns gegenüber nur verlangt werden, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Auch in diesen Fällen kann Schadenersatz wegen Verzuges oder Unmöglichkeit uns gegenüber nur unter folgenden Beschränkungen verlangt werden:
Ausgeschlossen ist Schadenersatz für entfernte Schäden, für uns unvorhersehbare Schäden und für solche Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde gegenüber anderen regresspflichtig wird, es sei denn der Kunde hätte uns bei Vertragsschluss schriftlich und ausdrücklich seinen dritten Vertragspartner genannt, die ihm gegenüber obliegende Leistungsverpflichtung genau dem Inhalt nach beschrieben und präzise auf die darauf beruhende Schadensgefahr hingewiesen.
Im übrigen beschränkt sich die Höhe des Schadenersatzes auf 10% der vom Kunden zu tragenden Gegenleistung.
8.3
Ausgeschlossen sind sämtliche Schadenersatzansprüche wegen fahrlässiger Rechtsverletzung, soweit es sich um nichtvertragliche Ansprüche handelt. Falls wir bei der Durchführung eines Auftrages Rechte anderer verletzen, so ist der Kunde verpflichtet, uns von darauf beruhenden Schadenersatzansprüchen dieser freizuhalten.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht
9.1
Erfüllungsort für die Zahlung des Kunden sowie die Lieferung ist Ahlhorn.
9.2
Gerichtsstand für beide Teile ist Wildeshausen.
9.3
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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